Die Vorgehensweise mit dem Umgang von Kirchenbuchregistern (evangelisch und katholisch)

  1. Einführung in die Arbeit mit Kirchenbüchern
  2. Herangehensweise an die Arbeit mit Kirchenbüchern
  3. Datenbanken [ja oder nein] oder was sonst!?
  1. Einführung in die Arbeit mit Kirchenbüchern

  2. Welche Arten von Kirchenbüchern gibt es?

    In der Regel existieren in evangelischen und katholischen Kirchengemeinden vier Register, nämlich

    1. Taufregister
    2. Konfirmationsregister in evangelischen Gemeinden und Kommunionsregister in katholischen Gemeinden
    3. Heiratsregister
    4. Begräbnisregister

    Es existieren dazu noch mehrere Nebenbücher, wie die Register der unehelichen Kinder, die Register der Begräbnisstätten usw.

    Aber konzentrieren wir uns auf die Hauptregister!

      Was sind im ursprünglichen Sinn Amtshandlung der Pastoren, Pfarrer und weiterer Amtsträger?

      1. ...bei der Geburt keine Amtshandlung, nur in Ausnahmefällen
      2. ...bei der Taufe, nämlich das Taufregister; - das ist eine Amtshandlung
      3. ...bei der Konfirmation, das Konfirmationsregister; - das ist eine Amtshandlung
      4. ...bei der Kommunion, das Kommunionsregister [Hier zwei Register: das Register der 1. hl Kommunion mit 9 Jahren und das zweite Register der 2. hl Kommunion mit 14 Jahren]; - das sind Amtshandlungen
      5. ...bei der Heirat, das Heiratsregister; - das ist eine Amtshandlung
      6. ...im Falle des Todes keine Amtshandlung, auch hier gibt es Ausnahmefälle
      7. ...im Falle des Begräbnisses ist es eine Amtshandlung
    1. Das Taufregister oder auch Geburtsregister
    2. Das trifft nur zur Hälfte zu, denn in den ersten Aufzeichnungen galten nur die Taufdaten als Amtshandlung im kirchlichen Bereich, aber nicht die Geburt. Der Geburtstag wurde in Ausnahmefällen in den frühen Aufzeichnungen nur aufgenommen, wenn es wirklich dringlich war, nämlich bei Totgeburten, Jähtaufen (Nottaufen) oder auch bei Familien, bei denen es wichtig war! (Uneheliche Kinder, Kinder von Honoratioren usw.

      Das Taufregister ist im ersten Durchlauf eine gutes Register, um relativ viele Personen zu finden, denn einmal sind die Eltern, und dann die Gevattern (Paten) verzeichnet. Hier sind erstens die Eltern; - in der Regel zwei Personen verzeichnet. (aber in den früheren Aufzeichnungen zwar auch zwei Personen, aber patronymisch, nämlich im Normalen: nur der Hausherr, der Mann und als zweites die Ehefrau (Uxor), Anhängsel am Hausherrn. Im friesischen ist dann aber noch zusätzlich die entsprechende Namensgebung verzeichnet, dazu gibt es aber noch eine aufwendige aber sichere Technik) und die Gevattern (Paten). Diese sind in den früheren Aufzeichnungen entweder bei den Taufen die Familienmitglieder oder auch die, so wie ich es ausdrücke die Honoratioren der Gemeinde. In der Regel müssen es mindestens drei Gevattern sein, die Taufzeuge sein können. Also könnten maximal sieben Personen sich daraus ergeben.

    3. Konfirmationsregister in evangelischen Gemeinden und Kommunionsregister in katholischen Gemeinden
    4. Konfirmationen selbst fanden auch schon statt in den Zeiten der ersten Aufzeichnungen, aber diese fanden nur als Zusammenfassung im Taufregister als Abschluss des Jahres mit der Anzahl der Knaben und Mädchen. Also, man kann im Regelfall die Taufregister durchforsten und dann die Anzahl mit den der im Taufregister also zwischen 13 und 15 Jahren befindlichen KInder in der Gemeinde. In anderen Gemeinden muss es nicht stattgefunden haben, so muss man sich die mögliche Anzahl der Jugendlichen aus der liste "saugen". Es gibt aber auch Taufregister, die innerhalb ihrer Buchabschlüsse viel Text, in dem darin duie einzelnen Konfirmanden nacheinander aufgezählt sind!

      In den späteren Jahren als es das Konfirmationsregister anlegte, sind schon unter Umständen schon mehrere Jahrhunderte vergangen!

    5. Heiratsregister
    6. Das Heiratsregister ist ein zentrales Register, um noch Personen "ausserhalb" der eigentlichen Familie zu finden. Es sind zum Einen das Ehepaar, dann die Eltern des Ehepaares; - im Regelfall vier Personen -, und wenn uneheliche Kinder heiraten dann die unehelichen Kinder und deren "Vorfahren", als Ergebnis sechs Personen. Das Heiratsregister wurde bis mitte des 19.Jh auch noch "Copulationsregister" genannt.

    7. Begräbnisregister
    8. Das Begräbnisregister ist hier auch ein zentrales Register, bei der maximal bis zu drei Personen sich ergeben können.

  3. Herangehensweise an die Arbeit mit Kirchenbüchern

  4. Was ist für das bearbeiten von Kirchenbuchregistern wichtig?

    1. ...Grundbedingung zum Lesen von Kirchenbuchregistern ist das Lesen der verschiedenen Handschriften
    2. ...ein wenig Lateingrundkenntnisse sind vonnöten; - ich habe mir ein wenig ein kleines Latinum angeeignet, ohne selbst irgendwelche Syntax in Latein selbst zu schreiben...
    3. ...eine gewisse Ortskennnis sollte vorhanden sein
    4. ...Mitternachtslesen sollte man nicht machen! Was bedeutet das? Das heisst im einfachsten Fall, selbst wenn man im "Flow" ist und mehrere Datensätze eingelesen und richtig abgeschrieben hat und am nächsten Tag oder später dann entdeckt, dass die "Übersetzung" dann doch ganz anders ist. Kurz gesagt: "Eine lange Zeit am Stück, das gibt eine andere Sicht auf die Origianltexte!

  5. Datenbanken [ja oder nein] oder was sonst!?

  6. Hier im Bereich der Übernahm von Daten im Umfang von Kirchenbuchregistern bedingt schon eine Massenbearbeitung von Text. Hier bietet sich kein MS-Word oder die Version von OpenOffice nicht an, sondern die von Microsoft im Office, nämlich MS-Access oder MS-Excel und die OpenOffice-Produkte Base und Calc. Die Begründung liefere ich somit direkt nach! Denn die Daten aus dem Computerbereich sind zentral vorhanden und können mittels Software ausgewertet werden! Versuchen Sie mal über 30.000 Datensätze innerhalb kurzer Zeit nach bestimmten Namen, Daten usw. zu suchen und zu finden. Also meine Antwort ist somit klar!, alles auf Papier und Karteikarten Kirchenbücher auszuwerten und das über mehrere Jahrhunderte damit schriftlich vereinheitlicht; - Papierform is nich!

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